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Atemschutzuntersuchungen für Feuerwehren

Auszug aus dem Merkblatt für Feuerwehrärzte zur Tauglichkeitsuntersuchung:

"Atemschutztauglichkeit und Schutzanzugtauglichkeit (Schutzstufe III)

 (Auszug aus der Dienstanweisung für Tauglichkeitsuntersuchungen (2017-6)

 

Die Atemschutztauglichkeit setzt eine allgemeine Einsatztauglichkeit voraus. Die Atemschutz-Erstuntersuchung stellt die Grundlage für die Ausbildung zum Atem-schutzgeräteträger dar.

Die angeführten Untersuchungen stellen die Mindestanforderungen dar. Falls medizinisch notwendig können vom Feuerwehrarzt oder untersuchenden Arzt weitere Untersuchungen empfohlen werden.

Die Atemschutz - Folgeuntersuchungen werden in einem modularen System organisiert. Grundlage bietet die regelmäßige Überprüfung der medizinischen und körperlichen Tauglichkeit.

 

Die Atemschutz- und Schutzanzugtauglichkeit wird unterteilt in:

- Tauglich

- vorübergehend untauglich

- untauglich

 

Atemschutz-Erstuntersuchung stellt die Basis für die Tauglichkeit für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger dar. Hierbei wird unterschieden, zwischen

 

Feuerwehrmitgliedern unter und über 18 Jahren.

A. Feuerwehrmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 

a. allgemeine Einsatztauglichkeit

b. erfolgreicher Leistungstest (nur Cooper -Test oder Fahrrad-Test)

c. Bestätigung der Atemschutztauglichkeit vom Feuerwehrarzt (oder betreuenden Arzt)

 

B. Feuerwehrmitglied ab vollendeten 18. Lebensjahr bis vollendeten 65. Lebensjahr

a. allgemeine Einsatztauglichkeit

b. erfolgreicher Leistungstest (nur Cooper -Test oder Fahrrad-Test)

c. Vorsorgeuntersuchung beim praktischen Arzt

(Untersuchungstermin darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen)

d. Bestätigung der Atemschutztauglichkeit vom Feuerwehrarzt (oder betreuenden Arzt)

 

Atemschutz - Folgeuntersuchung werden in definierten Abständen durch die eigene Feuerwehr organisiert. Das vorrangige Ziel der Überprüfungen ist mittels Risikoevaluierung ein möglichst hohes Maß an Sicherheit für die Atemschutzgeräteträger im Einsatz zu gewährleisten. Die Grundlage bildet eine Überprüfung der körperlichen Fitness mittels eines Leistungstests einmal im Kalenderjahr (jährlicher Leistungstest). Des weiteren wird in altersabhängigen Abständen der medizinische Fragebogen neuerlich ausgefüllt und eine ärztliche Überprüfung des Gesundheitszustandes mittels Vorsorgeuntersuchung durchgeführt.

Die nächste Atemschutz-Folgeuntersuchung ist erst nach Ablauf des Intervallzeitraumes oder des vom untersuchenden Arztes Zeitraumes erforderlich.

 

A. Altersgruppe vollendetes 18. Lebensjahr bis vollendetes 39. Lebensjahr

a. Jährlicher Leistungstest

b. Untersuchungsintervall: 5 Jahre

i. Medizinischer Fragebogen

ii. Vorsorgeuntersuchung beim praktischen Arzt

iii Bestätigung durch den Feuerwehrarzt (oder betreuender Arzt)

 

B. Altersgruppe ab 40. Lebensjahr bis vollendetes 49. Lebensjahr

a. Jährlicher Leistungstest

b. Untersuchungsintervall: 3 Jahre

i. Medizinischer Fragebogen

ii. Vorsorgeuntersuchung beim praktischen Arzt

iii PROCAM Risiko-Rechner

iiii. Bestätigung durch den Feuerwehrarzt (oder betreuender Arzt)

 

C. Altersgruppe ab 50. Lebensjahr bis vollendetes 65. Lebensjahr

a. Jährlicher Leistungstest

b. Untersuchungsintervall: 1 Jahr

i. Medizinischer Fragebogen

ii. Vorsorgeuntersuchung beim praktischen Arzt

iii . PROCAM – Risiko -Rechner

iiii. Bestätigung durch den Feuerwehrarzt (oder betreuender Arzt)

 

Falls die Leistungsüberprüfung, der medizinische Fragebogen oder die ärztliche Überprüfung eine Untauglichkeit ergibt, kann diese nach neuerlicher Evaluierung (beim Leistungstest durch Wiederholung und bei medizinischen Gründen durch Zusatzuntersuchungen oder entsprechender Therapie) wieder eine Atemschutztauglichkeit erlangt werden.

 

 

Für nähere Informationen kontaktieren sie mich bitte unter den in "Kontakt" angeführten Möglichkeiten.